Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Firmen
1. Veranstalter
Veranstalter ist die IHK Akademie Schwaben, Weiterbildung GmbH oder Arbeit und Bildung GmbH, Werner-von Siemens-Straße 6, 86159 Augsburg, im folgenden Akademie oder Veranstalter genannt.
2. Geltung
2.1 Für alle Firmenseminare, die von der Akademie individuell konzipiert für Unternehmen durchgeführt werden, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2.2. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Akademie in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Unternehmens ein Firmenseminar durchführt. Geschäftsbedingungen der Unternehmen werden nicht angenommen.
2.3. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 I BGB.
3. Anmeldung
Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich. Mit der schriftlichen (auch per Fax oder E-Mail) Anmeldung erklärt das Unternehmen verbindlich, am Firmenseminar teilnehmen zu wollen. Die Akademie ist berechtigt, das in der Anmeldung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen schriftlich durch eine Auftragsbestätigung anzunehmen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Das Unternehmen hat den Rechnungsbetrag für das Firmenseminar spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu zahlen.
4.2 Zahlt das Unternehmen bis zu dem in der Rechnung genannten Termin nicht, tritt ohne Mahnung Verzug ein. In diesem Fall ist die Akademie – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Soweit die Akademie einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist die Akademie berechtigt, diesen geltend zu machen.
5. Stornierung durch das Unternehmen
5.1 Das Unternehmen kann kostenfrei bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung den Vertrag stornieren.
5.2 Bei einer Stornierung nach dieser Frist bis zu 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist die Akademie berechtigt 50 % des Rechnungsbetrages als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einer späteren Stornierung beträgt die Kostenpauschale 100 % des Rechnungsbetrages.
5.3 Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der Akademie.
6. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter
Das Firmenseminar kann von der Akademie aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit der/des Referentin/Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines adäquaten Ersatzes oder aufgrund höherer Gewalt. Das Unternehmen wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziff. 8 ausgeschlossen.
Wenn nicht anders ausgeschrieben, findet die Erbringung der Unterrichtsleistung dozentengestützt und synchron statt. Dieses Leistungsversprechen wird sowohl durch Unterricht mit physischer Präsenz in einem Unterrichtsraum als auch durch eine gemeinsame Arbeit im virtuellen Klassenzimmer erbracht. Die Akademie behält sich einen Wechsel des Unterrichts zwischen diesen beiden Formen auch ohne vorherige Einwilligung der Teilnehmenden vor.
7. Lernplattform, EDV-technische Voraussetzungen und Teilnehmerpflichten
Verschiedene Prüfungs- sowie Zertifikatslehrgänge werden als Blended-Learning- oder Online-Format durchgeführt. Für diese Lehrgänge und für die Nutzung der Lernplattform der Akademie während der Vertragslaufzeit durch die Teilnehmenden gelten folgende Rechte und Pflichten.
Die Teilnehmenden stellen die Voraussetzungen für den Internetzugang und die vorgegebene technische Leistungsfähigkeit der Hardware in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit. Sie sorgen für einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren u. ä. Bedrohungen. Sie sind verpflichtet, Nutzername und Passwort geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über die jeweiligen Zugangsberechtigungen erfolgen, verantworten die betreffenden Teilnehmenden.
Die Teilnehmenden verpflichten sich keine Inhalte hochzuladen, die
i. Rechte Dritter verletzen; insbesondere gegenüber anderen Teilnehmenden der Lernplattform und anderen Anwendenden des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen usw. Äußerungen zu verbreiten;
ii. gegen anwendbares Recht verstoßen;
iii. zu einem Rechtsverstoß der Akademie gegen geltendes Recht führen oder wahrscheinlich führen werden;
iv. die Sicherheit der angebotenen Leistungen beeinträchtigen oder wahrscheinlich beeinträchtigen werden;
v. die Leistungsfähigkeit der angebotenen Leistungen mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
Teilnehmerinhalte, die gegen die oben genannten Regelungen verstoßen, sind nach Aufforderung durch die Akademie innerhalb angemessener, von der Akademie gesetzter, Frist zu löschen. Abhängig von der Gefährdung, die durch die oben genannten Regelungen von Inhalten oder Daten für Leistungen oder die Akademie ausgeht, kann im Einzelfall auch eine Aufforderung zur unmittelbaren Löschung eine angemessene Frist darstellen. Die Akademie ist berechtigt, Inhalte und Daten, die die Teilnehmenden nicht innerhalb vorbenannter Frist von der Infrastruktur löschen, selbst von der Infrastruktur zu entfernen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Akademie ohne sofortige Entfernung der Inhalte mehr als nur unerhebliche Schäden drohen. In diesem Fall ist die Akademie direkt zur Löschung der betreffenden Teilnehmerinhalte berechtigt.
Sollten die Teilnehmenden Inhalte auf die Infrastruktur hochladen, die gegen die oben genannten Regelungen verstoßen, so sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Akademie von sämtlichen deswegen gegen die Akademie geltend gemachten Ansprüchen freizustellen und tragen die daraus resultierenden Kosten, es sei denn sie trifft hieran kein Verschulden. Hiervon werden auch angemessene Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst.
Für Teilnehmerinhalte übernimmt die Akademie nicht die inhaltliche Verantwortung. Für die Akademie besteht keine Pflicht, die gelieferten Inhalte und Daten auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, Daten anderer Nutzer sowie Inhalte der Lernplattform Dritten nicht zugänglich zu machen. Sie verpflichten sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
Ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen und -vorschriften berechtigt die Akademie zum Ausschluss der Teilnehmenden von der Nutzung der Lernplattform und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund.
8. Haftung
8.1 Die Akademie wählt für die Seminare in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referentinnen und Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte und der Seminarunterlagen übernimmt die Akademie keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten.
8.2 Im Übrigen haftet die Akademie nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Akademie, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung das Unternehmen vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9. Adressdatei und Datenschutz
Die Daten des Unternehmens und der Teilnehmenden am Firmenseminar werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt.
Die Akademie wird zu keinem Zeitpunkt, ohne ausdrückliches Einverständnis, Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, die Akademie ist dazu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.
10. Urheberrecht
Sämtliche von der Akademie zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstigen Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Dem Unternehmen wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den betriebsinternen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Unternehmen und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Augsburg.
12. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 26.11.2021
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1. Veranstalter
Veranstalter ist die IHK Akademie Schwaben, Weiterbildung GmbH oder Arbeit und Bildung GmbH, Werner-von Siemens-Stra\u00dfe 6, 86159 Augsburg, im folgenden Akademie oder Veranstalter genannt.\n
2. Geltung
2.1 F\u00fcr alle Firmenseminare, die von der Akademie individuell konzipiert f\u00fcr Unternehmen durchgef\u00fchrt werden, gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB).
2.2. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Akademie in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Unternehmens ein Firmenseminar durchf\u00fchrt. Gesch\u00e4ftsbedingungen der Unternehmen werden nicht angenommen.
2.3. Diese AGB gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder gegen\u00fcber \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen i.S.d. \u00a7 310 I BGB.\n
3. Anmeldung
Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich. Mit der schriftlichen (auch per Fax oder E-Mail) Anmeldung erkl\u00e4rt das Unternehmen verbindlich, am Firmenseminar teilnehmen zu wollen. Die Akademie ist berechtigt, das in der Anmeldung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen schriftlich durch eine Auftragsbest\u00e4tigung anzunehmen.\n
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Das Unternehmen hat den Rechnungsbetrag f\u00fcr das Firmenseminar sp\u00e4testens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin mit Angabe der vollst\u00e4ndigen Rechnungsnummer zu zahlen.
4.2 Zahlt das Unternehmen bis zu dem in der Rechnung genannten Termin nicht, tritt ohne Mahnung Verzug ein. In diesem Fall ist die Akademie – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Anspr\u00fcche – berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Soweit die Akademie einen h\u00f6heren Verzugsschaden nachweisen kann, ist die Akademie berechtigt, diesen geltend zu machen.\n
5. Stornierung durch das Unternehmen
5.1 Das Unternehmen kann kostenfrei bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung den Vertrag stornieren.
5.2 Bei einer Stornierung nach dieser Frist bis zu 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist die Akademie berechtigt 50 % des Rechnungsbetrages als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einer sp\u00e4teren Stornierung betr\u00e4gt die Kostenpauschale 100 % des Rechnungsbetrages.
5.3 Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Ma\u00dfgeblicher Zeitpunkt f\u00fcr die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierungserkl\u00e4rung bei der Akademie.\n
6. Absage und \u00c4nderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter
Das Firmenseminar kann von der Akademie aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere wegen kurzfristiger Nichtverf\u00fcgbarkeit der\/des Referentin\/Referenten ohne M\u00f6glichkeit des Einsatzes eines ad\u00e4quaten Ersatzes oder aufgrund h\u00f6herer Gewalt. Das Unternehmen wird unverz\u00fcglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollst\u00e4ndig erstattet. Weitergehende Anspr\u00fcche sind vorbehaltlich Ziff. 8 ausgeschlossen.
Wenn nicht anders ausgeschrieben, findet die Erbringung der Unterrichtsleistung dozentengest\u00fctzt und synchron statt. Dieses Leistungsversprechen wird sowohl durch Unterricht mit physischer Pr\u00e4senz in einem Unterrichtsraum als auch durch eine gemeinsame Arbeit im virtuellen Klassenzimmer erbracht. Die Akademie beh\u00e4lt sich einen Wechsel des Unterrichts zwischen diesen beiden Formen auch ohne vorherige Einwilligung der Teilnehmenden vor.\n
7. Lernplattform, EDV-technische Voraussetzungen und Teilnehmerpflichten
Verschiedene Pr\u00fcfungs- sowie Zertifikatslehrg\u00e4nge werden als Blended-Learning- oder Online-Format durchgef\u00fchrt. F\u00fcr diese Lehrg\u00e4nge und f\u00fcr die Nutzung der Lernplattform der Akademie w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit durch die Teilnehmenden gelten folgende Rechte und Pflichten.
Die Teilnehmenden stellen die Voraussetzungen f\u00fcr den Internetzugang und die vorgegebene technische Leistungsf\u00e4higkeit der Hardware in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit. Sie sorgen f\u00fcr einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren u. \u00e4. Bedrohungen. Sie sind verpflichtet, Nutzername und Passwort geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu sch\u00fctzen. Aktivit\u00e4ten, die \u00fcber die jeweiligen Zugangsberechtigungen erfolgen, verantworten die betreffenden Teilnehmenden.
Die Teilnehmenden verpflichten sich keine Inhalte hochzuladen, die
i. Rechte Dritter verletzen; insbesondere gegen\u00fcber anderen Teilnehmenden der Lernplattform und anderen Anwendenden des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obsz\u00f6nen, rassistischen usw. \u00c4u\u00dferungen zu verbreiten;
ii. gegen anwendbares Recht versto\u00dfen;
iii. zu einem Rechtsversto\u00df der Akademie gegen geltendes Recht f\u00fchren oder wahrscheinlich f\u00fchren werden;
iv. die Sicherheit der angebotenen Leistungen beeintr\u00e4chtigen oder wahrscheinlich beeintr\u00e4chtigen werden;
v. die Leistungsf\u00e4higkeit der angebotenen Leistungen mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen.
Teilnehmerinhalte, die gegen die oben genannten Regelungen versto\u00dfen, sind nach Aufforderung durch die Akademie innerhalb angemessener, von der Akademie gesetzter, Frist zu l\u00f6schen. Abh\u00e4ngig von der Gef\u00e4hrdung, die durch die oben genannten Regelungen von Inhalten oder Daten f\u00fcr Leistungen oder die Akademie ausgeht, kann im Einzelfall auch eine Aufforderung zur unmittelbaren L\u00f6schung eine angemessene Frist darstellen. Die Akademie ist berechtigt, Inhalte und Daten, die die Teilnehmenden nicht innerhalb vorbenannter Frist von der Infrastruktur l\u00f6schen, selbst von der Infrastruktur zu entfernen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Akademie ohne sofortige Entfernung der Inhalte mehr als nur unerhebliche Sch\u00e4den drohen. In diesem Fall ist die Akademie direkt zur L\u00f6schung der betreffenden Teilnehmerinhalte berechtigt.
Sollten die Teilnehmenden Inhalte auf die Infrastruktur hochladen, die gegen die oben genannten Regelungen versto\u00dfen, so sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Akademie von s\u00e4mtlichen deswegen gegen die Akademie geltend gemachten Anspr\u00fcchen freizustellen und tragen die daraus resultierenden Kosten, es sei denn sie trifft hieran kein Verschulden. Hiervon werden auch angemessene Kosten f\u00fcr die Rechtsverteidigung erfasst.
F\u00fcr Teilnehmerinhalte \u00fcbernimmt die Akademie nicht die inhaltliche Verantwortung. F\u00fcr die Akademie besteht keine Pflicht, die gelieferten Inhalte und Daten auf ihre Rechtm\u00e4\u00dfigkeit zu pr\u00fcfen.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, Daten anderer Nutzer sowie Inhalte der Lernplattform Dritten nicht zug\u00e4nglich zu machen. Sie verpflichten sich zur Nutzung allein f\u00fcr den vertraglich vorgesehenen Zweck.
Ein Versto\u00df gegen diese Nutzungsvoraussetzungen und -vorschriften berechtigt die Akademie zum Ausschluss der Teilnehmenden von der Nutzung der Lernplattform und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur K\u00fcndigung aus wichtigem Grund.\n
8. Haftung
8.1 Die Akademie w\u00e4hlt f\u00fcr die Seminare in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referentinnen und Referenten aus. F\u00fcr die Korrektheit, Aktualit\u00e4t und Vollst\u00e4ndigkeit der Seminarinhalte und der Seminarunterlagen \u00fcbernimmt die Akademie keine Haftung. Ebenso nicht f\u00fcr etwaige Folgesch\u00e4den, welche aus fehlerhaften und\/oder unvollst\u00e4ndigen Seminarinhalten entstehen sollten.
8.2 Im \u00dcbrigen haftet die Akademie nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung der Akademie, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Unber\u00fchrt davon bleibt die Haftung f\u00fcr die Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung das Unternehmen vertraut und regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzanspr\u00fcche aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.\n
9. Adressdatei und Datenschutz
Die Daten des Unternehmens und der Teilnehmenden am Firmenseminar werden ausschlie\u00dflich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, es wird ausdr\u00fccklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und\/oder Verwendung der Daten eingewilligt.
Die Akademie wird zu keinem Zeitpunkt, ohne ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, die Akademie ist dazu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.\n
10. Urheberrecht
S\u00e4mtliche von der Akademie zur Verf\u00fcgung gestellten Skripten, B\u00fccher, Software und sonstigen Lehrmaterialien sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Dem Unternehmen wird ausschlie\u00dflich ein einfaches, nicht \u00fcbertragbares Nutzungsrecht f\u00fcr den betriebsinternen Gebrauch einger\u00e4umt. Es ist dem Unternehmen und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen \u2013 auch auszugsweise \u2013 inhaltlich oder redaktionell zu \u00e4ndern oder ge\u00e4nderte Versionen zu benutzen, sie f\u00fcr Dritte zu kopieren, \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder f\u00fcr kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen d\u00fcrfen nicht entfernt werden.\n
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Augsburg.\n
12. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt.\n
Stand: 26.11.2021\n
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